Haftung

Outdooraktivitäten sind nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Outdoor- bzw. Wanderveranstaltung grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.

VinoPlan® und Wandern mit Genuß® im Folgenden als Veranstalter bezeichnet haftet nicht für Schäden, die eine Person, die an einer vom Veranstalter durchgeführten Veranstaltung teilnimmt (im Folgenden Teilnehmer genannt), an Sachen und Personen verursacht oder während der Veranstaltung erleidet. Entsprechende Versicherungen zu seinem Schutz hat der Teilnehmer selbst abzuschließen (Unfall- und Privathaftpflichtversicherung). Wir haften nicht für die Bekleidung, Diebstahl oder Verlust der vom Teilnehmer/innen eingebrachten Sachen.

Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Tour teil. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tour bzw. dessen Durchführung stehen, soweit sie nicht vom Veranstalter verschuldet sind.

Für Schäden, welche der Veranstalter zu vertreten hat, haftet dieser nur insoweit, als ihm Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit.

Sämtliche Anweisungen und Sicherheitsregeln des verantwortlichen Wanderführers sind bindend und müssen befolgt werden. Ausrüstung wie festes, knöchelhohes Schuhwerk und wetterfeste Bekleidung sind für jede Wanderung verpflichtend. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer mit ungeeigneter Ausrüstung bzw. Bekleidung von der Veranstaltung auszuschließen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus Witterungsgründen, Minderteilnehmerzahl oder aufgrund anderer Sicherheitsbedenken, die nicht von der Gruppe verursacht wurden, abzusagen bzw. abzubrechen. Der Veranstalter bemüht sich um einen Ersatztermin; weitergehende Ansprüche bestehen jedoch nicht.

Weiterhin haftet der Veranstalter nur für die ordnungsgemäße Durchführung der Tour.

Die Haftung vom Veranstalter beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch gegenüber Dritten. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen.

Die Haftung vom Veranstalter für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Im Übrigen ist die Haftung vom Veranstalter ausgeschlossen. Soweit die Haftung vom Veranstalter ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Im Falle eines Schadens ist, soweit möglich, der Veranstalter unverzüglich vor Ort unter Angabe von Name und Wohnanschrift zu informieren. Darüber hinaus ist ein Unfall unverzüglich dem Veranstalter zu melden. Die Meldung hat schriftlich zu erfolgen.

In jedem Fall ist die Haftung vom Veranstalter auf die zweifache Teilnahmegebühr begrenzt.

Für ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.