AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1.) Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende diese AGB abändernde Vereinbarungen von VinoPlan® gegenüber Unternehmen, gehen diese Bestimmungen vor, sofern sie von diesen abweichen.

Vertragspartner
VinoPlan®
Inhaber und einziger Rechteinhaber:
Wolfgang Dieckmann
Ahruferstrasse 6a
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ortsteil Walporzheim
Mobil +49 176 924 76 320
E-Mail: agb@vinoplan.de
Web: vinoplan.de und vinoplan.com
VinoPlan® steht als Vertragspartner für alle nachstehend aufgeführten Firmenbereiche:
VinoPlan®
VinoPlan® Eventum
VinoPlan® Carpe Vinum
VinoPlan® Club
VinoPlan® Consultor

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2.) Geltungsbereich
Dem Angebot der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich meine AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3.) Beschaffenheit der Dienstleistung
Die Beschaffenheit der gelieferten und zu verarbeitenden Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen Forderungen sowie Vorgaben. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig, soweit sie die Qualität der zu erbringenden Dienstleistungen nicht beeinflussen.

4.) Angebot / Vertragsabschluss
Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind. An speziell ausgearbeitete Angebote die mit Kunden abgestimmt wurden, hält sich VinoPlan® 14 Tage gebunden. Alle Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen, sowie zu erfüllende Dienstleistungen jeglicher Art bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform oder der fernschriftlichen Bestätigung (Fax, E-Mail) von VinoPlan®. Das Gleiche gilt auch für vorzunehmende Ergänzungen, Nachtragserklärungen, Änderungen oder Nebenabreden. Alle in erstellten Prospekten, Rundschreiben, Preislisten, Anzeigen oder sämtliche zu Angeboten gehörende Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts,- Maß,- und Leistungsbeschreibungen sind nur annähernd maßgeblich und unverbindlich. An vorgenommenen erstellten Konzepten und Kostenvoranschlägen, erstellten Zeichnungen, Entwürfen und Planungsunterlagen jeglicher Art, behält sich VinoPlan® alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an dritte Personen darf ohne schriftliche Genehmigung von VinoPlan® nicht vorgenommen werden. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen Angaben meines Vertragspartners. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik usw. oder andere Gründe, die nicht von mir zu vertreten sind, berechtigen mich zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Lieferungen, Leistungen und Verträgen. Irgendwelche Rechte kann der Kunde hieraus nicht ableiten. Der Kunde wird über die Nichterfüllbarkeit der Lieferung oder der zu erbringenden Dienstleistung, sobald VinoPlan® in Kenntnis gesetzt wurden, unverzüglich informiert. Wird die Lieferung oder die zu erbringende Dienstleistung auf elektronischem Wege geordert, werde ich den Zugang des Auftrages unverzüglich bestätigen. Sofern der Vertragspartner die Lieferung oder die Dienstleistung auf elektronischem Wege ordert, wird der Vertragstext von VinoPlan® gespeichert und dem Vertragspartner auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugestellt.

5.) Preise
Alle Preise von VinoPlan® auf dessen Website sind Brutto-Preise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von z. Zt. 19%. Das gilt ebenso für alle Druckwaren, in den VinoPlan® Werbung für Endverbraucher ausübt. Angebote für Firmen, Unternehmen, Selbständige, somit Vorsteuerabzugsberechtigte, werden ausschließlich mit Netto-Preisen versehen und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z. Zt. je nach Leistung 7% oder 19%.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung VinoPlan®. VinoPlan® ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von VinoPlan® sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von VinoPlan® in Rechnung gestellt.

5.1 Pauschalen
Häufig bietet VinoPlan® auf Wunsch der möglichen Auftraggeber Pauschalen an. Diese Pauschalen sind an Teilnehmerzahlen gebunden und beinhalten oft auch Leistungen von einbezogenen Leistungen partnerschaftlicher Unternehmen.
D. h. eine Pauschale für z. B. 12 Personen/Teilnehmer kann u. a. auch den Eintritt in die Dokumentationsstätte Regierungsbunker und die Flammkuchen-Pauschale im Weingut Kloster Marienthal enthalten. Entsprechend dessen wird die Pauschale in jedem Falle für die gebuchte Gastzahl berechnet, auch wenn weniger Teilnehmer anwesend sein werden. D. h. wenn das Angebot beispielsweise auf eine Pauschale von 14 Personen kalkuliert angeboten und vom Auftraggeber angenommen und so beauftragt wurde, dann wird dieser Pauschalbetrag auch voll umfänglich berechnet, auch dann, wenn es am Veranstaltungstag nur 10 oder 11 Teilnehmer gibt.
Ausnahme: Höhere Gewalt.
In allen Angeboten von VinoPlan®, in denen Pauschalen angeboten werden, gibt es konkret aufgeführte Kosten für jede weitere teilnehmende Person, jeden weiteren teilnehmenden Gast über die Anzahl Teilnehmer der angebotenen Pauschale hinaus – und zwar netto, zuzüglich ausgewiesener Mehrwertsteuer und in Addition als Bruttobetrag.

6.) Eigentumsvorbehalt
Von VinoPlan® gelieferte und zur Verfügung gestellte Ware oder angemietete Gegenstände bleiben immer im Eigentum VinoPlan®. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen an andere Personen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf meine Ware oder die Ihnen von mir zur Verfügung gestellten Gerätschaften müssen sie den Dritten (Gläubiger) auf mein Eigentum hinweisen und mich unverzüglich in Kenntnis setzen. Verhalten sie sich vertragswidrig, bin ich in jedem Falle berechtigt, die Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung meines Eigentums durch mich liegt kein Rücktritt vom geschlossenen Vertrag zugrunde.

7.) Beanstandungen, Gewährleistungen, Ausschlüsse
VinoPlan® steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. VinoPlan® ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen von VinoPlan® nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, VinoPlan® erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch VinoPlan® begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen VinoPlan® unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen VinoPlan® nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung oder Präsentation zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt VinoPlan® von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

8.) Zahlung
Sofern nicht für bestimmte Liefer,- sowie vereinbarte Dienstleistungen abweichende Zahlungsmodalitäten in der Form des § 4 wirksam vereinbart worden sind, sind 20% Anzahlung vom Auftragswert binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist sofort fällig nach Stellung der Abschlussrechnung ohne jeglichen Abzug. Bei Nichteinhaltung der Zahlung der Vorkasse meiner erstellten Rechnung behält sich VinoPlan® vor, keine Lieferung und Dienstleistung zur Veranstaltung durchzuführen. Bei Überschreitung des Datums der Fälligkeit der Abschlagsrechnung von mehr als 14 Tage berechne ich vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Vertragspartner kann gegen meine Forderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn eine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

9.) Sicherheitsleistung
VinoPlan® ist berechtigt bei größeren Aufträgen vom Auftraggeber eine entsprechende Bankbürgschaft seiner Hausbank als Sicherheit der Zahlleistung zu verlangen, die bei erfolgter Gesamtzahlung des Rechnungsbetrages wieder an den Auftraggeber zurückgegeben werden muss.

10.) Leistungen
Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferungen von Gerätschaften, Montage und die Betreuung von Veranstaltungen jeglicher Art durch das von mir zur Verfügung gestellte Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung oder in Form des erstellten Angebotes und nachfolgender schriftlichen Bestätigung.

11.) Vermittlungsleistung
VinoPlan® haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist VinoPlan® von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen. Soweit VinoPlan® als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von VinoPlan® hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist VinoPlan® so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von VinoPlan® vermittelt worden. VinoPlan® hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision – pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an VinoPlan® gezahlt hätte. Ist VinoPlan® im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.

12.) Rücktritt und Stornierungen vom Auftrag
12.1 Auflösung
Auflösungen von Aufträgen können nur im gegenseitigen Einvernehmen von VinoPlan® und dem Kunden erfolgen. Sofern ein Einvernehmen nicht herzustellen ist, hat der Kunde die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung VinoPlan® zu entrichten. Bei Stornierungen von Projekten bestehen Stornierungsmodalitäten entsprechend des Auftrages, generell wie folgt:
Stornierungen des Auftrages (folgend: ‚Projekt‘ genannt) bis 30 Tage vor Beginn:
50 Prozent Gebühr des Auftragswertes
Stornierungen des Projektes bis 20 Tage vor Beginn:
75 Prozent Gebühr des Auftragswertes
Stornierungen des Projektes bis 7 Tage vor Beginn:
90 Prozent Gebühr des Auftragswertes
Stornierungen des Projektes innerhalb von 7 Tage vor Beginn:
100 Prozent Gebühr des Auftragswertes.

12.2 Reduktion oder Erhöhung der Teilnehmerzahlen
Die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung festgelegte Teilnehmerzahl stellt in den meisten Fällen die Mindestbuchungsgrundlage dar. Eine Unterschreitung dieser hat zur Folge, dass die Kostendifferenz als Pauschalbetrag und Aufwandsentschädigung berechnet wird. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird diese maßgeblich für die Rechnungslegung sein. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl, die größer als 10% der ursprünglich genannten Personenzahl ist, behält sich VinoPlan® vor, eine zusätzliche Anzahlungsrechnung zu erstellen. Erhöhungen von Teilnehmerzahlen müssen spätestens sieben bis vier Werktage (je nach Eventprojekt) mitgeteilt werden. Zum Zeitpunkt der Angabe über eine veränderte Teilnehmerzahl, gleichwohl erhöht als auch reduziert, besteht keine Garantie auf Machbarkeit. Eine entsprechende Bestätigung darüber erfolgt seitens VinoPlan® in schriftlicher Form.

12.3 Kündigung aus wichtigem Grund
Der Vertrag kann von VinoPlan® und dem Kunden jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere von VinoPlan® nicht zu vertretende Umstände, Nichterbringung einer fälligen Leistung durch den Kunden, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassener Sachen, zur Verfügungsstellung unrichtiger oder unvollständiger Daten, Unterlagen, Informationen etc., die zur Ausführung der vereinbarten Leistung notwendig sind, durch den Kunden, Verstößen gegen bestehende Nutzungs- und/oder Hausordnungen, Gefährdung des reibungslosen Geschäftsbetriebs, der Sicherheit oder des Ansehens von VinoPlan®, ohne dass dies VinoPlan® zuzurechnen ist. Im Falle der berechtigten Kündigung bleibt ein etwaiger Anspruch von VinoPlan® auf Ersatz eines VinoPlan® entstandenen Schadens unberührt.

13.) Überlassenes Bildmaterial, Nutzungsrechte
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von VinoPlan® gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
Hat der Auftraggeber VinoPlan® keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. VinoPlan® behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten
Der Kunde erwirbt grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
VinoPlan® ist berechtigt, bei ihr bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Besteller gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KunstUrhG.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an VinoPlan®.
Die Negative / ORIGINALE / RAW DATEIEN verbleiben bei VinoPlan®. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

14.) Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden bei Abschluss eines Vertrages an VinoPlan® übermittelt. Diese werden sodann verarbeitet und gespeichert nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte ausschließlich der im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Firmen. Die Löschung der Daten erfolgt, sobald sie zum Zwecke der Abrechnung nicht mehr erforderlich sind. Dem Kunden steht das Recht zu, unentgeltliche Auskunft zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich Datenschutz auf meiner Website.

15.) Einwilligung zur Nutzung von Video- und Audioaufnahmen, Tutorials und Präsentationen
VinoPlan® ist berechtigt, ab Auftragserteilung durch den Auftraggeber, insbesondere während der Dauer einer Veranstaltung sowie in der Zeit der Vor- und Nachbereitung einer Veranstaltung, Video- und Audioaufnahmen, Tutorials und Präsentationen zu erstellen. Diese Aufnahmen und Dokumente dürfen von VinoPlan® in folgendem Umfang verwendet und veröffentlicht werden: Werbevideo im Internet und auf Messen, zur Produktveranschaulichung und Produkterklärung sowie zur dekorativen Ausgestaltung der Webpräsenzen von VinoPlan®.
VinoPlan® erklärt explizit gegenüber dem Auftraggeber, dass keinerlei Aufnahmen verwendet werden (weder als Ton- noch als Videoaufzeichnung), die Firmeninternas, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers zum Inhalt haben.
Der Auftraggeber erklärt sein zeitlich unbefristetes Einverständnis mit der zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzten und unentgeltlichen Verwendung der Video- und Audioaufnahmen, Tutorials und Präsentationen für die oben beschriebenen Zwecke. Eine Verwendung der Videoaufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Aufnahmen an Dritte ist unzulässig.

16.) Versicherungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet gemietete Gegenstände oder Gerätschaften bis zur vollständigen Rückgabe dergleichen an VinoPlan® gegen Verlust oder Beschädigung, sowie Sach,- und Personenschäden, die durch den Gebrauch der Gegenstände oder Gerätschaften entstehen können, zu versichern. Eine Haftung von VinoPlan® für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Gebrauch der überlassenen Gegenstände oder Gerätschaften ergeben können, ist ausgeschlossen. Um sich vor Folgen gegen Verlust (Diebstahl) oder Beschädigung zu schützen, sollte der Auftraggeber entsprechende Versicherungen nachweisen. VinoPlan® kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken den Abschluss einer Versicherung verlangen.

17.) Haftung
17.1 Haftung durch VinoPlan®
Dies betrifft auch in vollem Umfang die Haftung für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von VinoPlan®. VinoPlan® übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch den Kunden oder Besucher verursacht worden sind. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung durch VinoPlan® haftet VinoPlan® nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars bzw. des Auftragswertes.
17.2 Haftung des Kunden
Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ganz oder teilweise vereitelt, so behält VinoPlan® den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung desjenigen, was durch die Befreiung von der Leistung und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erspart werden kann. Der Kunde hat ferner die Haftung zu übernehmen für Sach- und körperliche Schäden an Mitarbeitern von VinoPlan®, sofern diese auf Grund von örtlichen Gegebenheiten hervorgerufen werden und diese nicht durch VinoPlan® zu vertreten sind. Dies gilt auch für Veranstaltungsflächen und Locations, die durch den Kunden gebucht worden sind. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz werden in derartigen Fällen durch VinoPlan® geltend gemacht. Durch die unmittelbare, vertragliche Vereinbarung zwischen VinoPlan® und dem Kunden, der in diesem Fall Veranstalter ist, richten sich diese Ansprüche auch ausschließlich gegen den Kunden und nicht etwa gegen Dritte, wie beispielsweise den Locationbesitzer.

18.) Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass der Kunde bei Feststellung von Mängeln verpflichtet ist, diese unverzüglich gegenüber VinoPlan® anzuzeigen.
Beim Entstehen von Schutzrechten durch Leistungserbringung in Form der vertragsgemäßen Veranstaltungsdurchführung verbleiben diese bei VinoPlan®. Sofern nicht anders vereinbart erwirbt der Kunde kein Nutzungsrecht hieran.

19.) Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen VinoPlan® und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist der Ort, der für den Standort von VinoPlan® zuständig ist, an dem sich unmittelbar ergebene Streitigkeiten geregelt werden. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Der Unterzeichner eines geschlossenen Vertrages haftet neben der Person, Firma oder Organisation für den er den Vertrag abschließt, auch persönlich als Gesamtschuldner. Mit seiner Unterschrift versichert der Unterzeichner, dass er zum Vertragsabschluss berechtigt und bevollmächtigt ist.

Walporzheim, den 16. April 2023